Personenvorsorge im Notariat in Braunau am Inn
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Vorsorgevollmacht
Kann jemand seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst erledigen, so ist die Notwendigkeit eines Erwachsenenvertreters (vormals Sachwalter) zu prüfen. Der Betroffene hat dabei jedoch nicht immer Einfluss auf die Auswahl des Erwachsenenvertreters.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Eine Vorsorgevollmacht stellt eine umfassende Vollmacht dar und kann für sämtliche Bereiche, seien es medizinische oder wirtschaftliche Angelegenheiten, erteilt werden.
Wir verfassen Ihre Vorsorgevollmacht nach Ihren Bedürfnissen und führen die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis durch. -
Patientenverfügung
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Erwachsenenvertretung