Personenvorsorge im Notariat in Braunau am Inn
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Vorsorgevollmacht
Kann jemand seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst erledigen, so ist die Notwendigkeit eines Erwachsenenvertreters (vormals Sachwalter) zu prüfen. Der Betroffene hat dabei jedoch nicht immer Einfluss auf die Auswahl des Erwachsenenvertreters.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Eine Vorsorgevollmacht stellt eine umfassende Vollmacht dar und kann für sämtliche Bereiche, seien es medizinische oder wirtschaftliche Angelegenheiten, erteilt werden.
Wir verfassen Ihre Vorsorgevollmacht nach Ihren Bedürfnissen und führen die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis durch. -
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Maßnahme (z.B. Bluttransfusionen, lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer verbindlichen und einer beachtlichen Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten und Unterschiede und verfassen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung. -
Erwachsenenvertretung
Seit 1. Juli 2018 ist das bisherige Sachwalterschaftsrecht völlig neu geregelt. Diese Reform bringt Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, mehr Selbständigkeit, weitgehende Erhaltung ihrer Autonomie und bessere Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Vertretung. Für den vertretenen Erwachsenen (vormals Besachwalteten) soll durch Neuregelung ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung erhalten bleiben.
Getragen wird das neue Erwachsenenschutzrecht von vier Säulen:
1. Vorsorgevollmacht,
2. Gewählte Erwachsenenvertretung,
3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung,
4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung.